24.08.2023

Pflegegrad einschätzen: Welche Kriterien gibt es für die Einstufung?

Die Einstufung in einen Pflegegrad ist ein entscheidender Schritt, der oft viele Fragen und Unsicherheiten vorausschickt - sowohl für die Menschen, die auf Pflege angewiesen sind als auch für ihre Angehörigen. Schließlich ist es schwierig, die Einstufung vorab einzuschätzen und die Auswirkungen zu überblicken. Daher möchten wir Ihnen einige wertvolle Informationen an die Hand geben, die Sie mit den ersten wichtigen Informationen versorgen. Ein persönliches Gespräch kann das natürlich nicht ersetzen, denn schließlich geht es hier um individuelle Entscheidungen, die genau auf die Bedürfnisse der betreffenden Person abgestimmt sein müssen.

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad bestimmt den Umfang der Unterstützung und finanziellen Leistungen, die eine pflegebedürftige Person von der Pflegeversicherung erhält. Insgesamt gibt es fünf verschiedene Pflegegrade. Die Einstufung basiert auf einer sorgfältigen Bewertung. Insgesamt 64 verschiedene Kriterien werden hier abgefragt. Im Fokus steht dabei die Selbstständigkeit des Menschen, sowohl körperlich als auch geistig oder psychisch. Diese kann aufgrund verschiedener Faktoren beeinträchtigt sein, zum Beispiel aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder Alterungsprozessen. Doch welche Kriterien bestimmen den Pflegegrad? Wir helfen bei der Einschätzung.

Aus diesen Kriterien setzt sich der Pflegegrad zusammen

Die Kriterien zur Einstufung des Pflegegrads unterteilen sich in sechs verschiedene Bereiche.

1: Die Mobilität

Ein wichtiger Faktor zur Selbstständigkeit ist die Mobilität. Sie wird zuerst untersucht. Hier geht es darum festzustellen, ob die betreffende Person ihre Körperhaltung selbstständig verändern kann, sich zum Beispiel im Bett selbst drehen oder aufrichten kann. Natürlich auch, inwieweit eine Fortbewegung ohne Hilfe möglich ist.

2: Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten

Hier geht es in erster Linie um das Verstehen und Sprechen. Erkennen die betroffenen Menschen ihre Angehörigen, finden sie sich in ihrem Zuhause zurecht und können für sich Entscheidungen treffen? Dabei geht es ebenfalls um die Selbstständigkeit im Alltag, wie zum Beispiel die Auswahl der passenden Kleidung je nach Wetterlage. In diesem Schritt achten die Expertinnen und Experten ausschließlich auf die geistigen Eigenschaften.

3: Die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen

Natürlich hat auch die Psyche einen großen Einfluss auf die Selbstständigkeit. Orientierungslosigkeit, Wahnvorstellung, nächtliche Unruhe oder ein herausforderndes Verhalten, zum Beispiel durch Aggression oder Ablehnung der Pflege sind daher ebenfalls Teil der Betrachtung. Hier kommt es auch darauf an, wie häufig entsprechendes Verhalten auftritt.

4: Die Selbstversorgung

Wie gut kann sich die betreffende Person selbst versorgen? Die eigene Hygiene aufrechterhalten, sich alleine anziehen, selbstständig Essen und Trinken oder zur Toilette gehen. Diese Punkte sind natürlich maßgeblich für die Selbstständigkeit im Alltag und bestimmen den Pflegegrad somit in einem entscheidenden Maße.

5: Der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Hier geht es darum, wie selbstständig medizinische Maßnahmen, zum Beispiel die Einnahme von Medikamenten oder andere ärztliche Anordnungen, ohne Hilfe umgesetzt werden können. Sollte das nicht möglich sein sein, wird erhoben, in welchen Situationen und in welcher Häufigkeit Hilfe notwendig ist.

6: Die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Natürlich gehört auch die soziale Komponente in die Betrachtung, denn sie ist ebenfalls Teil eines erfüllten und selbstbestimmten Lebens. Hierbei stellen sich Fragen wie: Ist es der betreffenden Person möglich, ihren Alltag selbst zu bestreiten, das Haus zu verlassen und andere Menschen zu treffen oder zu kontaktieren?

Die Auswertung der Kriterien

Die Begutachtung der genannten Kriterien erfolgt mithilfe von standardisierten Verfahren und umfassenden Pflegegrad-Richtlinien. Jedes Kriterium wird dabei nach Punkten bewertet. Je nach Einfluss auf die Selbstständigkeit werden die Kriterien unterschiedlich stark gewichtet. Anschließend werden die Punkte addiert und ergeben die Zuordnung zu einem der fünf Pflegegrade.

Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 12,5 bis unter 27

Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 27 bis unter 47,5

Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 47,5 bis unter 70

Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 70 bis unter 90

Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 90 bis 100

Verlassen Sie sich auf einen Partner mit Herz und Verstand

Die Einstufung in einen Pflegegrad hat erhebliche Auswirkungen auf die Pflegeversorgung und die finanzielle Unterstützung - und nicht zuletzt auf das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Der Fokus liegt beim Pflegegrad auf der Lebensqualität und der Aufrechterhaltung eines selbständigen Alltags. Es ist daher wichtig, dass die Begutachtung mit Sorgfalt und Verstand durchgeführt wird. Im Zuge unserer Pflegeberatung stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Einstufung des Pflegegrads und darüber hinaus zur Seite. Mit einem offenen Ohr, viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen finden wir für Sie und Ihre Angehörigen die optimale Lösung. Unser Pflegedienst unterstützt dort, wo es nötig ist und lässt so viel Freiraum für Selbstständigkeit, wie es möglich ist – darauf können Sie sich verlassen.

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